Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Softwareentwicklung, Beratung und damit verbundene Leistungen zwischen der Bitrebels GmbH und ihren Auftraggebern.

1. Geltungsbereich

  • Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB).
  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Bitrebels ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  • Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

2. Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung

  • Angebote von Bitrebels sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
  • Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Bitrebels oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
  • Der genaue Leistungsumfang, insbesondere Funktionsumfang, Zeitplan und Vergütung, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Pflichtenheft oder einer sonstigen schriftlichen Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs ("Change Requests") bedürfen der Textform und werden gesondert vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3. Art der Leistungen

  • Projektbezogene Softwareentwicklung wird als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB erbracht, sofern ein abgrenzbarer Erfolg (z. B. eine funktionsfähige Software, ein definierter Meilenstein) geschuldet ist.
  • Wartungs-, Support- und Weiterentwicklungsleistungen ohne abgrenzbaren Erfolg werden, sofern gesondert vereinbart, als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht.
  • Bitrebels ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Subunternehmer und freie Mitarbeiter einzusetzen, soweit dadurch keine wesentlichen Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber stellt Bitrebels alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Testumgebungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
  • Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der Rückfragen zeitnah beantwortet und erforderliche Freigaben (z. B. Feedback zu Zwischenergebnissen) ohne schuldhaftes Zögern erteilt.
  • Verzögerungen, die auf einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und können zu einer angemessenen Anpassung der Vergütung führen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  • Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und ist grundsätzlich in Abschlagszahlungen nach Erreichen vereinbarter Meilensteine fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  • Bei Zahlungsverzug ist Bitrebels berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie die gesetzliche Mahnpauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) zu berechnen.
  • Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  • Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

6. Abnahme

  • Sofern eine Abnahme geschuldet ist, hat der Auftraggeber die von Bitrebels bereitgestellte Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder wesentliche Mängel schriftlich mitzuteilen.
  • Nutzt der Auftraggeber die Leistung produktiv oder äußert er sich nicht innerhalb der vorgenannten Frist, gilt die Leistung als abgenommen.
  • Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

7. Nutzungsrechte

  • Bitrebels räumt dem Auftraggeber an der im Rahmen des Projekts individuell für ihn entwickelten Software mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte ein, soweit für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlich.
  • Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Bitrebels; eine Nutzung durch den Auftraggeber erfolgt in diesem Fall nur widerruflich.
  • Von Bitrebels bereits vor oder unabhängig vom Projekt entwickelte Komponenten, Bibliotheken, Frameworks und Werkzeuge ("Vorbestehende Bestandteile") sowie generische, projektübergreifend einsetzbare Weiterentwicklungen verbleiben im Eigentum von Bitrebels; dem Auftraggeber wird hieran ein einfaches Nutzungsrecht im Umfang der vertraglich vorgesehenen Nutzung eingeräumt.
  • Rechte an Open-Source-Bestandteilen richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der eingesetzten Komponenten.

8. Referenznennung

  • Bitrebels ist berechtigt, den Namen, das Logo sowie eine allgemeine Beschreibung der für den Auftraggeber erbrachten Leistungen zu Marketingzwecken (z. B. auf der Website oder in Präsentationen) als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
  • Vertrauliche Informationen im Sinne von Ziffer 9 bleiben von einer Referenznennung ausgenommen.

9. Vertraulichkeit

  • Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu nutzen.
  • Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des jeweiligen Vertrags fort.

10. Gewährleistung

  • Bitrebels leistet Gewähr dafür, dass die vereinbarte Leistung im Zeitpunkt der Abnahme frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
  • Bei Mängeln hat Bitrebels zunächst das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) geltend machen.
  • Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, soweit gesetzlich zulässig, 12 Monate ab Abnahme bzw. Ablieferung. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Fristen.

11. Haftung

  • Bitrebels haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
  • Für leichte Fahrlässigkeit haftet Bitrebels nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der für das betroffene Projekt vereinbarten Netto-Vergütung.
  • Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

12. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, Pandemien, großflächige Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Energieversorgung) befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Störung von ihren Leistungspflichten.

13. Laufzeit und Kündigung von Wartungs- und Supportverträgen

  • Sofern zwischen den Parteien ein gesonderter Wartungs- oder Supportvertrag mit fester Laufzeit vereinbart wird, verlängert sich dieser automatisch um jeweils die ursprüngliche Laufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende von einer der Parteien in Textform gekündigt wird.
  • Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14. Datenschutz

Bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen richtet sich der Umgang mit personenbezogenen Daten nach der Datenschutzerklärung von Bitrebels sowie, soweit erforderlich, nach einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

15. Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Bitrebels in Gronau.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.